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Das FBA ist der Dienstherr für alle Beamtinnen und Beamten, welche im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung von den Ländern hierher versetzt und anschließend der Autobahn GmbH zugewiesen wurden bzw. für die Aufnahme einer Tätigkeit als Tarifbeschäftigte bei der Autobahn GmbH vom FBA beurlaubt wurden. Zuständig für die personalwirtschaftliche Betreuung dieser Beamtinnen und Beamten im FBA ist das Referat Z4 - Personalverwaltung Autobahn GmbH.
Dem FBA obliegen als Dienstherr alle statusrechtlichen Entscheidungen, wie z. B.
Des Weiteren ist das FBA zuständig für die Festsetzung und Anweisung der ständigen und unständigen Bezüge der Beamtinnen und Beamten bei der Autobahn GmbH.
Dem FBA obliegt ferner die Rechtsaufsicht darüber, dass die Autobahn GmbH die beamtenrechtlichen Bestimmungen des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes und anderer jeweils geltender Gesetze und Rechtsverordnungen beachtet.
Informationen (z. B. Themenpapiere), Mitteilungen, Formulare und Kontaktdaten für die Beamtinnen und Beamten bei der Autobahn GmbH hat das FBA in einem internen geschützten Bereich zusammengestellt. Das Passwort erhalten die zugangsberechtigten Beamtinnen und Beamten vom Referat Z4, Personalverwaltung Autobahn GmbH des Fernstraßen-Bundesamtes.
Das Referat Z4 - Personalverwaltung Autobahn GmbH steht Ihnen gern für Anfragen
unter der E-Mail-Adresse: Dienstherrnangelegenheiten@fba.bund.de
zur Verfügung.