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Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Ihre Bewerbung beim FBA.
Nein, Initiativbewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Die zu besetzenden Stellen werden grundsätzlich auf eine öffentliche Ausschreibung hin vergeben.
Einen Überblick über das aktuelle Angebot erhalten Sie unter: https://www.fba.bund.de/jobs. Dort gelangen Sie zu unserer Jobbörse sowie zum Elektronischen Bewerbungsverfahren (EBV), wo Sie nach aktuellen Ausschreibungen suchen können.
Ihre Bewerbung erfolgt über das EBV. Sie registrieren sich online und hinterlegen mit Ihrer ersten Bewerbung Ihr Kandidatenprofil, welches Sie später erneut nutzen können. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Bewerbung(en), können Daten ergänzen und den Status Ihrer Bewerbung ansehen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen „Job-Agenten“ anzulegen. Die technische Betreuung des EBV erfolgt durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Mehr Informationen finden Sie auf der EBV-Einstiegsseite.
• Tabellarischer Lebenslauf,
• Nachweis der abgeschlossenen Schulausbildung bzw. das aktuelle Zeugnis,
• Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung,
• Nachweis über Studienabschluss – Studienabschlussurkunde und Studienabschlusszeugnis (Diplom, Magister, Staatsexamen / Staatsprüfung, Bachelor, Master, etc.),
• Nachweise über Fort- und Weiterbildungen und,
• soweit vorhanden, qualifizierte Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber als Nachweis Ihres bisherigen Werdegangs bzw. dienstliche Beurteilungen.
Bitte beachten Sie stets den genauen Wortlaut der Stellenausschreibungen, denen Sie die jeweils im Einzelfall erforderlichen Unterlagen entnehmen können. Achten Sie ferner auf die max. Anhanggröße von 20 MB (pro Anlage max. 2 MB, max. 25 Anlagen) und auf die erlaubten Dateitypen (pdf, jpg, jpeg, doc/docx, rtf, gif, tif, xls/xlsx).
Das Referat Personal prüft Ihre Bewerbung zeitnah und umfassend. Haben Sie bitte Verständnis, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt. Im Anschluss werden Sie in jedem Fall über die Entscheidung informiert. Es wird ausdrücklich darum gebeten, von Nachfragen über den Sachstand abzusehen.
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange verarbeitet werden, wie es aus Gründen der Erforderlichkeit im Rahmen einer Rechtsgrundlage zulässig ist. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsdaten gemäß § 15 Abs. 4 AGG i.V.m § 61b Abs. 1 ArbGG 6 Monate ab Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden. Lesen Sie dazu auch die Informationen zum Datenschutz.