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Genehmigung von Bundesfernstraßen. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist seit dem 1. Januar 2021 die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesautobahnen (mit Ausnahmen von Vorhaben in den Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen) sowie von Bundesstraßen auf dem Gebiet der Länder Berlin und Bremen, soweit sich diese in Bundesverwaltung befinden.
Ziel des Fernstraßen-Bundesamtes ist es, die Verfahren in eigener Zuständigkeit durch länderübergreifend einheitliche Vorgaben zu optimieren und damit zu beschleunigen. Umfassende Beteiligungsmöglichkeiten und Verfahrenstransparenz tragen dazu bei, die öffentliche Akzeptanz der Planfeststellung zu erhöhen.
Die Vorhabenträgerin ist dazu angehalten, bereits vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Eigenregie durchzuführen. Dadurch können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und entschärft, die Planungen ggf. angepasst und die anschließende Planfeststellung entlastet werden.
Abteilungsleiter Frank Paulat stellt die bundesweit einheitlich vorgehende Planfeststellungsbehörde vor.