Fernstraßen-Bundesamt

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Informationsfreiheit

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG) gewähren jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch auf freien Zugang zu Informationen bei Bundesbehörden und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge.

Nach dem IFG hat jeder gegenüber den öffentlichen Stellen des Bundes einen Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Das UIG gewährt einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen.

Um die gewünschten Informationen zu erhalten, ist lediglich ein Antrag bei der informationspflichtigen Stelle nötig. Dieser Antrag auf Informationszugang kann formlos gestellt werden.

Für Anträge nach dem IFG und UIG an das Fernstraßen-Bundesamt können Sie auch das Online Antragsportal nutzen.

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