Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 553: Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) mit Rheinquerung zwischen der BAB 555 und der BAB 59

Die Autobahn GmbH des Bundes als Vorhabenträgerin hat am 21. Mai 2024 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Mehr: BAB 553: Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) mit Rheinquerung zwischen der BAB 555 und der BAB 59 …

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