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Die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) regelt seit vielen Jahren das Anerkennungsverfahren von Prüfstellen auf nationaler Ebene.
Die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau erfolgt durch die Oberste Straßenbaubehörde des zuständigen Bundeslandes. Sie wird nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)“ durchgeführt. Das FBA hat den Vorsitz der Kommission.
Ansprechpartnerin im FBA: Nadine Zschau
Funktionspostfach: RAP_Stra@fba.bund.de
RAP-Stra-Prüfstellen führen bauvertragliche Prüfungen im Straßenbau durch. Eine nach den RAP Stra anerkannte Prüfstelle muss sich durch fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Neutralität auszeichnen. Sie muss kurzfristig verfügbar sein und regionale Besonderheiten berücksichtigen können. [RAP Stra 15]
Für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens wird die RAP-Stra-Kommission von der anerkennenden Länderbehörde einberufen. Den Vorsitz der Kommission hat das FBA inne. Aufgabe der Kommission ist es, den anerkennenden Landesbehörden einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.
Die Kommission wird bei Anerkennungsverfahren neuer Prüfstellen einbezogen, ebenso bei Änderungen der Prüfungsarten oder personellen Änderungen.
Im Zusammenhang damit übernimmt das FBA zudem die Führung und Veröffentlichung der Listen der bundesweit anerkannten Prüfstellen nach RAP Stra 15 sowie die Vorhaltung und Pflege der Prüfverfahrenslisten der jeweiligen Fachgebiete.