Fernstraßen-Bundesamt

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Informationen zum Fernstraßen-Bundesamt

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Die Errichtung des FBA zum 1. Oktober 2018 war Teil einer umfassenden Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Sie wurde am 1. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen.

Die Bundesautobahnen werden seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Erledigung dieser Aufgaben bedient sich der Bund der Autobahn GmbH des Bundes. Hoheitliche Aufgaben, die weder dem BMDV obliegen, noch der Autobahn GmbH des Bundes durch Beleihung zugewiesen werden, obliegen nun überwiegend dem FBA.

Für die Bundesstraßen bleibt es bei der Auftragsverwaltung durch die Länder. Auf Antrag eines Landes kann aber die Verwaltung der Bundesstraßen in dem jeweiligen Land in Bundesverwaltung übernommen werden.

Die hoheitlichen Aufgaben des FBA

Dazu gehört einerseits die Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH des Bundes, soweit die Gesellschaft mit der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Weiterhin fungiert das Fernstraßen-Bundesamt seit 2021 als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde in Planfeststellungsverfahren für Autobahn-Projekte. Zudem ist es Dienstherr für die Beamtinnen und Beamten, die aus den Ländern zum Bund versetzt wurden und denen Tätigkeiten bei der Autobahn GmbH des Bundes zugewiesen wurden.

Hauptsitz der Behörde ist Leipzig mit künftig rund 250 der insgesamt 400 Beschäftigten. Weitere Standorte sind Bonn, Gießen und Hannover.

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