Fernstraßen-Bundesamt

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Seit 2021: Bündelungen der Zuständigkeiten und Befugnisse für Bundesautobahnen

Übertragung der straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben auf die Autobahn GmbH

Das Fernstraßen-Bundesamt ist seit dem 1. Januar 2021 als sachlich zuständige Behörde für verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf den Autobahnen in der Baulast des Bundes verankert. Das Fernstraßen-Bundesamt hat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht und die straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben weitgehend der auf Grund des § 6 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) beliehenen Autobahn GmbH des Bundes übertragen.

Ziele der vorgenannten Zuständigkeitsänderung sind eine Verwaltungsvereinfachung sowie der Erhalt der derzeit in einer Reihe von Ländern bereits praktizierten und bewährten Zusammenarbeit von Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden beim Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen unter einheitlicher behördlicher Leitung. Diese Änderung bündelt die straßenbaurechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse für die Autobahnen in der Baulast des Bundes. Straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen sind beispielsweise zur Sicherung von Schadstellen oder zur Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für Baustellen notwendig.

Die Übertragung der Aufgaben wurde am 31. Dezember 2020 im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

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