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23. März 2021 | Heute ist der eintausendste Antrag im Referat S1 Straßenrecht/Straßenverkehrsrecht des Fernstraßen-Bundesamtes eingegangen.
Während die Personalrekrutierung weitergeht, beträgt der Abarbeitungsstand bereits heute rund 40 Prozent. Das Referat S1 erteilt Zustimmungen zu Genehmigungsverfahren anderer Behörden* und führt eigene Verfahren für Anträge auf Ausnahmen vom Anbauverbot und weniger komplexe Vorhaben durch, die keiner weiteren Genehmigung Dritter bedürfen.
Antragsteller sind Bürger und Unternehmen. Sie können Ausnahmen zum Anbauverbot (40-Meter-Zone) bzw. zu Anbaubeschränkungen (100-Meter-Zone) im Nahbereich der Autobahn beantragen. Dabei geht es in der Regel darum, gewerbliche Bauten, Leitungen, Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, Werbeanlagen und auch 5G-Sendemasten zu errichten. Doris Drescher, Präsidentin des seit 1. Januar 2021 zuständigen Fernstraßen-Bundesamtes: "Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, den 5G-Ausbau zu beschleunigen. Dafür entwickeln wir jetzt ein passgenaues und bundesweit einheitliches Antragsverfahren."
Bis Ende 2020 hatten die Länder-Straßenbauverwaltungen die straßenrechtlichen Genehmigungen im Autobahn-Anbaubereich vorgenommen. Mit der Autobahn-Reform und der Übernahme dieser Aufgaben durch das Fernstraßen-Bundesamt gelten deutschlandweit einheitliche Verfahren und Maßstäbe.
*Genehmigungserfahren anderer Behörden sind beispielsweise Baugenehmigungen, wasserrechtliche Genehmigungsverfahren und Immissionsschutzrechtliche Verfahren. Die hier federführenden Kommunen und Landkreise, Naturschutzbehörden oder auch Regierungspräsidien holen dann die Zustimmung des FBA zu Vorhaben ein, wenn die Pläne die 100- bzw. 40-Meter-Zone im Nahbereich einer Autobahn betreffen.
Weitere Informationen zum Fachbereich Straßenrecht im FBA finden Sie hier.