Fernstraßen-Bundesamt

Navigation und Service

Planfeststellung: Erstes Scoping-Verfahren beginnt

6. April 2021 | Heute liegt dem FBA der erste Antrag auf Durchführung eines Scopings nach §15 UVPG vor. Die DEGES hat im Auftrag der Autobahn GmbH für den geplanten Ausbau der A4 Ost zwischen den Anschlussstellen Dresden-Flughafen und Pulsnitz das Scoping beantragt.

In diesem Ausbauabschnitt befinden sich u.a. Überschwemmungsgebiete, drei Natura-2000-Gebiete sowie Landschaftsschutzgebiete. Die eingereichten Unterlagen dienen als Grundlage der Abgrenzung und Besprechung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens für die im Zuge des straßenbaurechtlichen Genehmigungsverfahrens durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 

Zur Bestimmung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen werden im beantragten Scoping-Verfahren Inhalt, Umfang und Detailtiefe der UVP ermittelt und festlegt. Durch diese frühzeitige Behördenbeteiligung erhalten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt werden, die Gelegenheit, sich zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) prüft nun zunächst alle mit dem Antrag eingegangenen Unterlagen. Es legt fest, welche Behörden, Sachverständigen und Umweltvereinigungen frühzeitig zu beteiligen sind, um bestmögliche Expertise und Erkenntnisse zur Beurteilung des UVP-Untersuchungsrahmens hinzuzuziehen. Nach deren Anhörung erfolgt die Festlegung des Untersuchungsrahmens. Auf dieser Grundlage kann die DEGES geeignete Unterlagen erstellen und beim FBA zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung einreichen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im UVP-Portal des Bundes veröffentlicht.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist dem Baurechtsverfahren vorgelagert und erfolgt in der Phase der Vorplanung. Darauf aufbauend wird die DEGES später Vorentwurf und Genehmigungsunterlagen zur Beantragung des Baurechts mittels Planfeststellung beim FBA erstellen.

Bis Ende 2020 hatten die Länder-Straßenbauverwaltungen die Planfeststellungsverfahren für die Autobahnabschnitte in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführt. Mit der Autobahn-Reform hat das Fernstraßen-Bundesamt diese Aufgabe übernommen. Die Abteilung Planfeststellung erarbeitet nun bundesweit einheitliche Leitfäden, um den bisherigen Flickenteppich der Länderbehörden durch einheitliche Anforderungen an Art und Qualität der Unterlagen zur Verfahrenseröffnung zu ersetzen. Damit leistet des FBA einen wesentlichen Beitrag zur Verkürzung der Planungszeiten. Die Planfeststeller sind parallel bereits in Abstimmungen mit den Niederlassungen der Autobahn GmbH über die anstehenden Antragsverfahren tätig und suchen weiter Verstärkung für ihre Teams an den Standorten Leipzig, Hannover, Gießen und Bonn. 

Weitere Informationen zum Fachbereich Planfeststellung im FBA finden Sie hier.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK