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13. Dezember 2021 | Antrag über das Entfallen von Planfeststellung und -genehmigung
Für das Vorhaben der Gesamtinstandsetzung der A 3 im Streckenabschnitt IV hat die Außenstelle Köln der Autobahn GmbH des Bundes aufgrund des Vorliegens einer Planung von unwesentlicher Bedeutung am 3. Dezember 2021 - eingegangen am 6. Dezember 2021 - beim Fernstraßen-Bundesamt in Bonn das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung beantragt.
Gegenstand der Instandsetzungsmaßnahme sind die Sanierung der Fahrbahnen in beiden Fahrtrichtungen, mehrere Ersatzneubauten, Instandsetzungsmaßnahmen an Brücken sowie die Lärmschutzmaßnahmen entlang der rund 10 Kilometer langen Strecke.
Die Bundesautobahn 3 soll im Bereich vom Autobahndreieck Heumar bis zur Anschlussstelle Bad Honnef auf einer Länge von insgesamt rund 41 Kilometern grundhaft saniert werden. Die Strecke wurde aufgrund des Gesamtumfangs in mehrere Abschnitte unterteilt. Vorliegend geht es um den Abschnitt zwischen dem AK Bonn/Siegburg und der AS Siebengebirge.
Die A 3 ist eine stark frequentierte Nord-Süd-Achse. Die Schwerlastroute zwischen Köln und Frankfurt gehört zum transeuropäischen Netz (TEN). Zudem stellt sie eine wichtige Verbindung der Ballungsräume Ruhrgebiet und Rheinland dar. Ihr kommt eine enorme Verkehrsbedeutung als Transitstrecke zu.
Das Referat P 4 des Fernstraßen-Bundesamtes hat nun zu prüfen, ob mit der geplanten Baumaßnahme wesentliche Veränderungen der Verkehrsanlage oder Eingriffe in die Natur oder Rechte Dritter verbunden sind, die eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung erfordern. Sofern demnach die unwesentliche Bedeutung im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes vorliegt, kann die Autobahn GmbH auf ein förmliches Verfahren zur Erlangung des Baurechts verzichten und das Vorhaben unmittelbar beginnen. Mit einer Entscheidung darüber kann voraussichtlich noch im Januar 2022 gerechnet werden, sodass ein Baubeginn bereits im kommenden Jahr möglich wäre.
Quelle: Autobahn GmbH / IGS Ingenieure & IHB GmbH