Fernstraßen-Bundesamt

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Aufgaben des FBA: Ordnungswidrigkeitsverfahren nach FStrG §23

16. Februar 2022 | Im Jahr 2021 hat das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) insgesamt 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen acht Fuhrunternehmen eingeleitet.

Ihnen wird, veranlasst durch Anzeigen der Autobahnpolizei, die Zweckentfremdung der Lkw-Parkplätze auf Autobahnparkplätzen als betriebliche Abstellflächen und somit die unerlaubte Sondernutzung der Bundesfernstraße vorgeworfen. Die Lkw-Stellplätze sollen den Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern zum Ausruhen dienen und damit eine sichere Weiterfahrt zum Schutz der am Verkehr Beteiligten ermöglichen.

Insgesamt hat das FBA im vergangenen Jahr rund 120 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ein Großteil richtete sich gegen illegale Werbung an Autobahnen, Schwarzbauten in der Anbaubeschränkungszone und insbesondere illegal abgestellte Fahrzeuge. Je nach Tatbestand werden Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro fällig, die der Bundeskasse zufließen.

Rechtsgrundlage ist § 23 des Bundesfernstraßengesetzes (FFStrG), wonach das Fernstraßen-Bundesamt die zuständige Verwaltungsbehörde für FStrG-Ordnungswidrigkeiten auf oder an allen Bundesfernstraßen ist, die durch den Bund verwaltet werden.

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