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24. Mai 2022 | Für das Vorhaben hat das FBA heute den Bescheid für das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung erteilt.
Die Autobahn GmbH des Bundes hatte am 30. März 2022 die entsprechenden Antragsunterlagen an das Fernstraßen-Bundesamt überreicht. Es handelt sich um einen Ersatzneubau. Nach der geplanten Sprengung des 263 Meter langen und 35 Meter breiten Bauwerks wird der Neubau der Talbrücke an gleicher Stelle und nach dem aktuellen Stand der Technik unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans wiedererrichtet. Gegenstand des Ersatzneubaus ist zudem ein überarbeitetes Entwässerungskonzept des Brückenbauwerks.
Das Referat P4 des Fernstraßen-Bundesamtes in Bonn hat im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes alle Voraussetzungen für die Unwesentlichkeit der Baumaßnahme festgestellt, sodass für die Erlangung des Baurechts auf ein förmliches Verfahren in Form einer Planfeststellung oder Plangenehmigung verzichtet werden kann.
Quelle: Autobahn GmbH des Bundes