Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
30. Mai 2022 | Das FBA hat dem Antrag der DEGES auf Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugestimmt.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beabsichtigt, die an der A 3 gelegene Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost um- und auszubauen. Durch die Errichtung eines Systems für telematisches Parken bei gleichzeitiger platzsparender Anordnung sollen ohne signifikante Vergrößerung der Gesamtfläche 40 zusätzliche LKW-Stellplätze geschaffen werden. Diese Stellplätze sollen durch eine neu zu errichtende Lärmschutzwand geschützt werden. Außerdem ist beabsichtigt, das vorhandene Regenwasserkanalnetz an die neuen Lagen und Querschnitte anzupassen.
Als ersten Verfahrensschritt hatte die DEGES am 4. Mai 2022 beim Fernstraßen-Bundesamt einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Referat P4 des Fernstraßen-Bundesamtes in Bonn konnte diesem Antrag entsprechen und hat festgestellt, dass durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes zu erwarten sind. Im nächsten Schritt kann die DEGES nun einen Antrag auf Entfall der Planfeststellung stellen.
Quelle: FBA