Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
17. August 2022 | Das FBA hat dem Antrag der Autobahn GmbH auf Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugestimmt.
Quelle: FBA
Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd an der BAB 45 (E 40/41). Die Talbrücke Büschergrund liegt in der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein nördlich der Autobahnanschlussstelle Freudenberg. Der Abbruch des bestehenden Bauwerkes ist als Sprengabbruch vorgesehen. Das Ersatzbauwerk ist mit einem breiteren Querschnitt RQ 36B geplant. Mit diesem Querschnitt soll die Möglichkeit eines späteren sechsstreifigen Ausbaus der BAB 45 entsprechend der Vorgaben des aktuellen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) berücksichtigt werden.
Die Autobahn GmbH des Bundes strebt an, demnächst den Antrag auf Feststellung des Falles von unwesentlicher Bedeutung nach § 74 Absatz 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beim Fernstraßen-Bundesamt einzureichen.