Fernstraßen-Bundesamt

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Aufgaben des FBA: Bezeichnung von Anschlussstellen, Parkplätzen und Rastanlagen

21. Oktober 2022 | Auf Vorschlag der Autobahn GmbH des Bundes hat das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) heute die Bezeichnung der A8-Rastanlage „Enztal-Nord“ sowie des A8-Parkplatzes „Enztal-Süd“ bestimmt.

Zwischen den A8-Anschlussstellen Pforzheim-Ost und Pforzheim-Süd in Fahrtrichtung Stuttgart wird im Zuge des Autobahnausbaus ein bestehender Parkplatz zu einem Parkplatz mit WCs (PWC-Anlage) umgebaut. In Fahrtrichtung Karlsruhe befindet sich zudem bereits eine bewirtschaftete Rastanlage, die bislang die Bezeichnung „Pforzheim-Nord“ führt.

Laut aktuellem Regelwerk sind Namensgebungen zu vermeiden, die Orten und Anschlussstellen gleichen. So soll sichergestellt werden, dass Verkehrsteilnehmer sich verwechslungsfrei und sicher orientieren können, auch wenn sie allein der Autobahn-Beschilderung folgen. Die Namensgleichheit der Rastanlage zur vorhandenen Anschlussstelle führt zu Missverständnissen.

HINTERGRUND | Seit 2021 ist das Fernstraßen-Bundesamt u.a. auch für die Nummerung und Bezeichnung der Bundesfernstraßen (§ 1 Absatz 5 FStrG) zuständig. Auch die Bezeichnung von Anschlussstellen, Parkplätzen und Rastanlagen im Zuge von Bundesautobahnen zählt zu den Aufgaben des FBA.

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