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22. Dezember 2022 | Ab sofort können Antragstellerinnen und Antragsteller ihre anbaurechtlichen Anliegen für den Nahbereich der Autobahn online einreichen.
Das Fernstraßen-Bundesamt geht heute mit einer Betaversion live. Das bedeutet, dass das Portal fertig erstellt und voll funktionsfähig ist, jedoch erstmalig live angewendet werden kann. Oftmals können erst in dieser Projektphase noch kleine Fehler erkannt und korrigiert werden.
Alle Informationen zum Anbaurecht und den Link zum Onlineantragsportal finden Sie hier.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung oder Anregungen für das Onlineantragsportal haben, nehmen wir Ihre Hinweise dankbar unter anbau@fba.bund.de entgegen.
Mit dem Onlineantragsportal Anbaurecht entspricht das Fernstraßen-Bundesamt des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.