Fernstraßen-Bundesamt

Navigation und Service

Ersatzneubau der A 45-Talbrücke Büschergrund: Verzicht auf förmliches Verfahren

26. Januar 2023 | Für das Vorhaben hat das FBA heute den Bescheid für das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung erteilt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd an der Bundesautobahn A 45 (E 40/41). Die Talbrücke Büschergrund liegt in der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein nördlich der Autobahnanschlussstelle Freudenberg. Der Abbruch des bestehenden Bauwerkes ist als Sprengabbruch vorgesehen. Das Ersatzbauwerk ist mit einem breiteren Querschnitt geplant. Mit diesem Querschnitt soll die Möglichkeit eines späteren sechsstreifigen Ausbaus der BAB 45 entsprechend der Vorgaben des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 berücksichtigt werden.

Das Fernstraßen-Bundesamt in Bonn als zuständige Planfeststellungsbehörde hat festgestellt, dass auf ein förmliches Verfahren in Form einer Planfeststellung oder eines Plangenehmigungsverfahrens verzichtet werden kann.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK