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Neubau der A 39 Lüneburg – Wolfsburg, Abschnitt 3: Planfeststellungsverfahren eingeleitet

27.01.2023 I Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Neubau der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg mit dem niedersächsischen Teil der B 190n. Das FBA hat nun das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 3 von Bad Bevensen bis Uelzen eingeleitet.

Vorhaben

Die Autobahn GmbH des Bundes betreut die Neubauplanung und die bauliche Umsetzung der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg auf einer Gesamtlänge von 106 Kilometern.

  • Der Abschnitt 3 umfasst unter anderem den Bau
  • des Abschnitts 3 der A 39 mit einer Länge von 16,4 Kilometern,
  • von insgesamt 21 Brückenbauwerken,
  • zwei Anschlussstellen an der B 191 und B 71,
  • der Tank- und Rastanlage Riestedt mit einem bewirtschafteten Teil auf der Westseite der A 39 in Fahrtrichtung Wolfsburg und einem unbewirtschafteten Teil auf der Ostseite der A 39 in Fahrtrichtung Lüneburg,
  • von 22 Lärmschutzanlagen und 49 Irritations- bzw. Kollisionsschutzanlagen sowie
  • einer Autobahnmeisterei im Bereich der Anschlussstelle B 71.

Mit abschnittsweiser Fertigstellung der A 39 ist eine sukzessive Rückstufung der B 4 vorgesehen. Die B 4 wird zukünftig mit Verkehrsübergabe der A 39 ihre Funktion als Straße des weiträumigen Verkehrs verlieren und nach Fertigstellung verkehrswirksamer Abschnitte der A 39 schrittweise als Landesstraße eingestuft werden.

Auslegung

Die Planunterlagen werden vom 7. Februar bis einschließlich 6. März 2023 auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Daneben erfolgt die Auslegung des Plans vom 7. Februar bis einschließlich 6. März 2023 bei der Hansestadt Uelzen, der Samtgemeinde Aue, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Samtgemeinde Rosche. 

Weitere Verfahrensschritte

Die eingehenden Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen werden vom FBA an die Autobahn GmbH zur Gegenäußerung übermittelt. Zudem ist derzeit auch ein Erörterungstermin vorgesehen. Nach rechtlicher Würdigung der Argumente beider Seiten kann das FBA die Autobahn GmbH zu Änderungen oder Ergänzung der Unterlagen oder auch der Planungen auffordern, dann wird eine sogenannte Tektur angefertigt und erneut angehört. Wenn das FBA letztlich keine Hürden mehr sieht, kann das Baurecht durch Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden. Der Beschluss enthält u. a. Abwägungen und Entscheidungen zu allen im Anhörungsverfahren vorgebrachten widerstreitenden Argumenten und wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.

 

 

 

 

 

 

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