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15. Februar 2023 | Das Fernstraßen-Bundesamt hat für den Neubau der B29n zwischen Röttingen und Nördlingen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt.
Vorgesehen ist ein Neubau der Bundesstraße B29n im Bereich Röttingen und Nördlingen auf einer Länge von 16 Kilometern bis zur bayrischen Landesgrenze. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat beim FBA als zuständiger Behörde für die Linienbestimmung die Feststellung der UVP-Pflicht und den Entfall der Vorprüfung beantragt. Bei bestimmten Vorhaben kann eine allgemeine Vorprüfung entfallen, wenn der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig erachtet wird. Nach Prüfung des Sachverhaltes zum Neubau B29n hat das FBA diesem Antrag zugestimmt.
Nachdem festgestellt wurde, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (Screening), wird nun im nächsten Schritt der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt (Scoping). Anhand des festgelegten Untersuchungsrahmens erfolgt anschließend die Erstellung durch den Vorhabenträger der UVP-Berichts.
Der Ausbau der B 29 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Neubau (B 29n) mit drei Fahrstreifen auf einer Länge von circa 16 Kilometer im Vordringlichen Bedarf enthalten.
Quelle: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B29n-G50-BW-BY/B29n-G50-BW-BY.html#h1_uebersicht