Fernstraßen-Bundesamt

Navigation und Service

Ersatzneubau der A 544-Haarbachtalbrücke:
Verzicht auf förmliches Verfahren

8. Mai 2023 | Für das Vorhaben hat das FBA heute den Bescheid für das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung erteilt.

Die Autobahn GmbH des Bundes hatte im Dezember 2022 einen Antrag auf Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung zum Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) gestellt.

Die Haarbachtalbrücke befindet sich auf der Bundesautobahn A 544 zwischen den Anschlussstellen Würselen / Aachen-Verlautenheide und Aachen-Rothe Erde. Aufgrund des Zustands des Bauwerks und der Notwendigkeit, die wichtige Verbindung des Stadtgebiets Aachen mit dem weiterführenden Autobahnnetz zu erhalten, ist ein Ersatzneubau dringend erforderlich.

Das Bauvorhaben umfasst auch die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der betroffenen Anschlussbereiche der A 544.

Das Fernstraßen-Bundesamt hat die Antragsunterlagen geprüft, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für ein Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gemäß § 74 Absatz 7 VwVfG erfüllt sind.

Im Ergebnis dieser Prüfung hat das FBA als zuständige Planfeststellungsbehörde nun festgestellt, dass auf ein förmliches Verfahren in Form einer Planfeststellung oder eines Plangenehmigungsverfahrens verzichtet werden kann.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK