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17. Mai 2023 | Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, hat beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Planfeststellung für die Errichtung von Lärmschutzwänden beiderseits der A9 im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau beantragt.
Die Maßnahmen zur Lärmsanierung sind im Burgenlandkreis in den Gemarkungen der Städte Weißenfels und Lützen (Gemarkungen Zorbau und Borau) auf rund 3 Kilometern entlang der Autobahn vorgesehen.
Im Rahmen einer Vorprüfung stellte das FBA fest, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt nach § 3 des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes im Zeitraum vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die Planunterlagen im Zeitraum vom 22. Mai bis einschließlich 21. Juni 2023 in den Diensträumen der
Die eingehenden Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen werden vom FBA an die Autobahn GmbH des Bundes zur Gegenäußerung übermittelt. Diese prüft, ob und inwieweit den Einwendungen oder Stellungnahmen abgeholfen werden kann. Bei Bedarf wird das FBA einen Erörterungstermin durchführen.
Das FBA prüft, ob die Planung den gesetzlichen Anforderungen genügt und erteilt dann das Baurecht durch Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Der Beschluss enthält u. a. Abwägungen und Entscheidungen zu allen im Anhörungsverfahren vorgebrachten widerstreitenden Argumenten und wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.