Fernstraßen-Bundesamt

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A 46 Brücken-Ersatzneubau an der Anschlussstelle Wuppertal-Cronenberg (L 418): Verzicht auf förmliches Verfahren

16. Juni 2023 | Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) hat heute entschieden, für den Ersatzneubau der Brücke bei Wuppertal-Cronenberg kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.

Die Autobahn GmbH des Bundes stellte im April 2023 einen Antrag auf Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung beim Fernstraßen-Bundesamt.

Das bestehende Bauwerk an der Anschlussstelle Wuppertal-Cronenberg überspannt als Zubringer die A 46 im Anschluss an die L 418 zwischen den Anschlussstellen A 46 Haan-Ost und dem Sonnborner Kreuz.

Der Ersatzneubau entsteht unmittelbar am bestehenden Bauwerk. Die alte Brücke wird während der Bauzeit weiter genutzt und erst nach Errichtung des Ersatzneubaus zurückgebaut.

Das Fernstraßen-Bundesamt prüfte die Planungsunterlagen und stellte fest, dass die Voraussetzungen für ein Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gemäß § 74 Absatz 7 VwVfG erfüllt sind.

Ein förmliches Genehmigungsverfahren entfällt damit.

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