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Leipzig, 2. August 2023 | Das FBA hat am 27. Juli 2023 den Bescheid für die 12. Planänderung zum Neubau der A 72, Chemnitz-Leipzig, Abschnitt 5.1 erlassen und somit dem Antrag der Autobahn GmbH des Bundes auf Planänderung entsprochen.
Der Antrag auf Planänderung entsprechend § 76 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 17 d Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) war samt Antragsunterlagen am 8. März beim FBA eingegangen.
Gegenstand der vorliegenden 12. Planänderung ist im Wesentlichen die Umplanung des planfestgestellten Geh- und Radweges entlang der ehemaligen B 95 im Bereich der bzw. unmittelbar westlich angrenzenden Ortslage Gestewitz. Die mit der 12. Planänderung vorgesehene Lösung mittels Geh-/ Radwegbrücke statt dem ursprünglichen Geländeeinschnitt ermöglicht Fußgängern und Radfahrern eine höhenfreie und damit gefahrlose Überquerung des unterführten Bergweges.
Überdies ist die Verkleinerung der planfestgestellten Baustelleneinrichtungsfläche umfasst.