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Leipzig, 2. August 2023 | Das FBA hat am 26. Juli 2023 den Bescheid für die 6. Planergänzung zum Neubau der A 72, Chemnitz-Leipzig, Abschnitt 5.1 erlassen und somit dem Antrag der Autobahn GmbH des Bundes auf Planänderung entsprochen.
Der Antrag auf Planänderung entsprechend § 76 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 17 d Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) war samt Antragsunterlagen am 23. Februar beim FBA eingegangen.
Gegenstand der vorliegenden 6. Planergänzung ist im Wesentlichen die Schaffung einer gestuften Hecke mit Krautsaum als landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme.
Das neue Flurstück für die künftige Pflanzmaßnahme wurde im Rahmen des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens nach § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) parallel zur bereits bestehenden Randbepflanzung, welche sich auf den Autobahnflurstücken der A 38 befindet, angeordnet. Eine sinnvolle landwirtschaftliche Bewirtschaftung der umliegenden Flurstücke ist weiterhin möglich.
Die Schaffung der gestuften Hecke in der Gemarkung Holzhausen wurde notwendig, weil sich aus der 1. Planergänzung und der 9. Planänderung zum oben genannten Vorhaben noch zu beseitigende Kompensationsdefizite ergeben hatten. Ein weiteres Kompensationserfordernis resultiert aus einem außergerichtlichen Vergleich.