Fernstraßen-Bundesamt

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Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost an der A 3: Verzicht auf förmliches Verfahren

11. Dezember 2023 | Das Fernstraßen-Bundesamt hat am 1. Dezember 2023 entschieden, für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost an der A 3 kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, hatte im Oktober 2023 einen Antrag auf Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung zu dem Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost mit telematischem Verfahren beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) gestellt.

Die Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost liegt im Verlauf der Bundesautobahn A3 in Fahrtrichtung Köln zwischen dem Autobahndreieck Heumar und dem Autobahnkreuz Bonn/Siegburg auf dem Gebiet der Stadt Siegburg.

Aufgrund der bundesweiten Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die ein erhebliches Defizit an LKW-Stellflächen u.a. in diesem Bereich der BAB 3 festgestellt hatte, wurde die Planung zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost auf zukünftig 85 LKW-Stellplätze geplant. Dieses Ziel wird in dem vorliegenden Fall v.a. durch die Errichtung eines Systems für telematisches Parken (Kompaktparken) erreicht.

Das Fernstraßen-Bundesamt hat die Antragsunterlagen geprüft, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für ein Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gemäß § 74 Absatz 7 VwVfG erfüllt sind.

Im Ergebnis dieser Prüfung hat das FBA als zuständige Planfeststellungsbehörde nun festgestellt, dass auf ein förmliches Verfahren in Form einer Planfeststellung oder eines Plangenehmigungsverfahrens verzichtet werden kann.

Hier geht´s zum Verfahren.

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