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11. Dezember 2023 | Das Fernstraßen-Bundesamt hat am 1. Dezember 2023 entschieden, für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost an der A 3 kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, hatte im Oktober 2023 einen Antrag auf Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung zu dem Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost mit telematischem Verfahren beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) gestellt.
Die Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost liegt im Verlauf der Bundesautobahn A3 in Fahrtrichtung Köln zwischen dem Autobahndreieck Heumar und dem Autobahnkreuz Bonn/Siegburg auf dem Gebiet der Stadt Siegburg.
Aufgrund der bundesweiten Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die ein erhebliches Defizit an LKW-Stellflächen u.a. in diesem Bereich der BAB 3 festgestellt hatte, wurde die Planung zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost auf zukünftig 85 LKW-Stellplätze geplant. Dieses Ziel wird in dem vorliegenden Fall v.a. durch die Errichtung eines Systems für telematisches Parken (Kompaktparken) erreicht.
Das Fernstraßen-Bundesamt hat die Antragsunterlagen geprüft, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für ein Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gemäß § 74 Absatz 7 VwVfG erfüllt sind.
Im Ergebnis dieser Prüfung hat das FBA als zuständige Planfeststellungsbehörde nun festgestellt, dass auf ein förmliches Verfahren in Form einer Planfeststellung oder eines Plangenehmigungsverfahrens verzichtet werden kann.