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28. Februar 2024 I Das Fernstraßen-Bundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit das Baurecht für die Erweiterung der Parkplätze an der Tank- und Rastanlage Hunsrück-Ost an der A61 erteilt.
Das Vorhaben wurde am 30. September 2021 von der Autobahn GmbH des Bundes beantragt. Nach Überarbeitung und Ergänzung von Planunterlagen entschied das FBA am 28. März 2022, dass keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 11. April bis einschließlich 10. Mai 2022 in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg. Die Einwendungsfrist endete am 24.05.2022.
Zwei nicht ortsansässige Dritte wurden im Nachgang im Juli 2023 beteiligt. Eine (weitere) Einwendung ist daraufhin eingegangen. In Folge dessen hat die Autobahn GmbH des Bundes den ursprünglichen Grunderwerb reduziert und die Unterlagen angepasst. Das Vorhaben konnte daraufhin planfestgestellt werden. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist über zwei Einwendungen entschieden worden. Die Zustellung des Beschlusses an die zwei Einwender erfolgt zeitnah, die Auslegung des Beschlusses und des festgestellten Plans wird voraussichtlich vom 19. März bis einschließlich 9. April 2024 in der Verbandsgemeinde erfolgen. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Gießen, Philipp-Reis-Str. 4, 35398 Gießen (Planfeststellungsbehörde) eingesehen werden.
Über den Baubeginn entscheidet die Antragstellerin. Träger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Das Vorhaben wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Montabaur durchgeführt.
Alle Informationen zum Verfahren finden Sie hier.