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19. April 2024 | Der Erörterungstermin zur Planfeststellung des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A 59 von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh vom 16. bis 19. April 2024 in der Duisburger Mercatorhalle ist abgeschlossen.
Im Vorfeld waren rund 1300 Einwendungen und Stellungnahmen dazu beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) eingegangen, deren Verfasserinnen und Verfasser eingeladen waren, dem FBA als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ihre Belange vorzutragen. Vor Ort gezählt wurden rund 150 Teilnehmende, davon rund 100 Privatpersonen, die übrigen Anwesenden vertraten insgesamt 10 anerkannte Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange. Auch die Vorhabenträgerin, die Autobahn GmbH des Bundes, war mit Vertreterinnen und Vertretern der Niederlassung Rheinland zugegen.
In der Erörterung, die insgesamt 25 Stunden Sitzungszeit über die zurückliegenden vier Tage dauerte, wurden im Schwerpunkt die Themen Variantenuntersuchung, Abschnittsbildung, Stadtentwicklung und die privaten Belange der betroffenen Bürgerinnern und Bürger besprochen. Auf der Redeliste standen insgesamt rund 80 Wortbeiträge zur Anhörung.
In den nächsten Monaten werden nun die Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin detailliert nachvollzogen und ausgewertet, um diese im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen. Dessen Abschluss kann angesichts der Komplexität und des Umfangs des in Rede stehenden Vorhabens heute zeitlich noch nicht konkret prognostiziert werden.
Sofern nach umfassender Auswertung der Ergebnisse des Erörterungstermins die Genehmigungsfähigkeit des Antrags der Autobahn GmbH des Bundes hergestellt werden kann, wird durch das FBA Baurecht in Form eines Planfeststellungsbeschlusses erteilt. Ein Planfeststellungsbeschluss enthält Regelungen im Hinblick auf alle berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen einer abwägenden Entscheidung, die auch die Erkenntnisse des nun abgeschlossenen Erörterungstermins berücksichtigt.