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31. Juli 2024 | Das FBA hat auf den Antrag der Autobahn GmbH des Bundes hin das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die umgeplante Ablaufkanaltrasse festgestellt.
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Bochum, beabsichtigt die Umplanung der planfestgestellten Ablaufkanaltrasse von der Regenwasserbehandlungsanlage in den Schmiedesbach, der sich im Ortsteil Baukau-West der Stadt Herne im Regierungsbezirk Arnsberg befindet. Die wassertechnischen Anlagen (Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken) sind südwestlich des Autobahnkreuzes Herne (A43/A42) und südlich der Bundesautobahn 42 geplant. Die Planänderung bezieht sich auf den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 23. August 2016.
Das FBA am Standort Bonn hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
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