Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 1: 6-streifiger Ausbau von der Anschlussstelle Greven bis nördlich DEK-Brücke

19. August 2024 | Für den Brückenersatzneubau „Landesstraße 555 Schmedehausener Straße“ stellt das FBA keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung fest.

Die DEGES GmbH hat die Planänderung nach § 17d FStrG in Verbindung mit § 76 Abs. 2 VwVfG beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der BAB 1 von der Anschlussstelle Greven bis nördlich DEK-Brücke (bei Ladbergen)“ erteilte die Bezirksregierung Münster am 7. Juni 2018.

Gegenstand der vorliegenden ersten Planänderung ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau der Brücke „Landesstraße 555 Schmedehausener Straße“ über die BAB 1 anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung dieser an den 6-streifigen Ausbau.

Das FBA stellte fest, dass für die vorliegende Planänderung keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Im Ergebnis der eingehenden Prüfung aller Planunterlagen wird von der Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens abgesehen und dem Antrag am 20. Juli 2024 stattgeben.

Alle Informationen finden Sie hier.

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