Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 553: Linienbestimmungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau einer Rheinquerung südlich von Köln

14. November 2024 | Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig beantragt. Am 18. November 2024 beginnt die Auslegung der Unterlagen.

Gegenstand ist der 4-streifige Neubau der BAB 553. Dies beinhaltet eine Rheinquerung südlich von Köln als Tunnel- oder Brückenbauwerk. Darüber hinaus kommt es zum Aus- bzw. Neubau von zwei Autobahnknotenpunkten. Westlich des Rheins erfolgt der Anschluss an die BAB 555 mit einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Köln-Godorf, östlich des Rheins an die BAB 59 durch den Neubau des Autobahndreiecks Köln-Lind.

Auslegung

Die Unterlagen werden vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember 2024 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie hier.

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