Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 1: Ersatzneubau Brücke über dem Sprakelbach

7. Februar 2025 I Das Fernstraßen-Bundesamt hat das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.

Bei dem Vorhaben der DEGES handelt es sich im Wesentlichen um den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über dem Gewässer Sprakelbach auf der Bundesautobahn 1. Ursprünglich war die Sanierung und Anpassung der Brücke an den 6-streifigen Ausbau geplant. Das Bauwerk überführt die Autobahn unweit des Stadtteils Sprakel in Münster.

Mit Schreiben vom 15. Januar 2025 hat die DEGES für das Vorhaben eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes i. V. m. § 76 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Hier geht´s zum Verfahren.

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