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11. Februar 2025 I Den Planfeststellungsantrag für das UVP-pflichtige Vorhaben hat die DEGES als Vorhabenträgerin 2023 beim FBA gestellt. Die Auslegung des Beschlusses und des festgestellten Plans erfolgt vom 11. bis 24. Februar 2025.
Mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hat das Fernstraßen-Bundesamt das Baurecht für den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Hösel an der BAB 3 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und dem Autobahnkreuz Ratingen-Ost erteilt.
Das Vorhaben wird durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) als Vorhabenträgerin durchgeführt. Sie entscheidet auch über den Baubeginn. Träger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans wird vom 11. bis 24. Februar 2025 in den Diensträumen der Stadt Ratingen ausgelegt. Auch beim Fernstraßen-Bundesamt in Bonn, Ulrich-von-Hassell- Straße 74-76, 53123 Bonn ist eine Einsichtnahme möglich.
Alle Informationen finden Sie hier.