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19. März 2025 I Das FBA hat dem Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, auf Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugestimmt.
Blick entlang der Freie-Vogel-Straße in Richtung Osten. Entlang der Straße wird die planfestgestellte, jedoch noch nicht errichtete, Lärmschutzwand entfallen.
Quelle: DEGES
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40). Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost an der künftigen BAB 40 (heutige B 1).
Die DEGES strebt an, demnächst den Antrag auf Planänderung von unwesentlicher Bedeutung nach § 76 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beim FBA einzureichen.
Weiere Informationen finden Sie hier.