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4. April 2025 | Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg in Berlin.
Das Fernstraßen-Bundesamt hatte im August 2023 das Planfeststellungsverfahren dafür eröffnet und die Auslegung durchgeführt. Kommende Woche findet nun die Erörterung dazu statt. Sie ist vom 7. bis 11. April 2025 im Mercure Hotel MOA Berlin angesetzt. Hier werden unter Leitung des Fernstraßen-Bundesamtes alle form- und fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit den Einreichenden, Betroffenen und Vertretern des Vorhabenträgers im Mercure Hotel MOA Berlin erörtert.
Die Rudolf-Wissell-Brücke befindet sich an der A100. Das Autobahndreieck Charlottenburg verknüpft die A100 und die A111. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Rückbau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Dreiecks Charlottenburg (Abbruch von 7 Brückenbauwerken) einschließlich aller Anschlussrampen an das nachgeordnete Straßennetz, den Abbruch vorhandener Entwässerungsanlagen, die Umverlegung vorhandener Kabel und Leitungen, den Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke mit zwei getrennten Bauwerken, den Umbau des Dreiecks Charlottenburg in veränderter Geometrie mit 6 Brückenbauwerken, 30 Lärmschutzwänden und 6 Stützbauwerken, die Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit den Bundesautobahnen, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, die Flächeninanspruchnahme für die baulichen Anlagen sowie landschaftspflegerischen Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Im Rahmen der Auslegung waren insgesamt 461 Einwendungen von Privatpersonen (davon 45 Einzeleinwendungen und 416 Sammeleinwendungen) eingegangen. Diese sowie 59 Träger öffentlicher Belange haben nun im Erörterungstermin die Möglichkeit, ihre Einwände noch einmal vorzutragen und über Möglichkeiten zur Abhilfe zu beraten. Diese Erörterung wird in nicht-öffentlicher Sitzung durchgeführt, um insbesondere den Vortragenden einen geschützten Raum zu bieten, über ihre Anliegen zu sprechen.
Zum Abschluss der Erörterung ist eine zusammenfassende Medieninformation geplant.
Im nächsten Schritt werden die Einwendungen und Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Erörterungstermin von der Planfeststellungsbehörde bewertet und alle Argumente abgewogen, um im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens die vorgetragenen Aspekte aus den Einwendungen, Stellungnahmen und der Erörterung in einem Planfeststellungsbeschluss zu würdigen. Die Planfeststellungsbehörde wird dann darüber entscheiden, ob das von der DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes vorgesehene Vorhaben zulässig ist und die dazu getroffenen Anordnungen zum Schutz der Interessen Privater oder öffentlicher Belange ausreichen. Im Ergebnis kann das Baurecht durch Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden.
Der Beschluss enthält u. a. Abwägungen und Entscheidungen zu allen im Anhörungsverfahren vorgebrachten widerstreitenden Aspekten und wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.
Mehr zum Verfahren und dem Erörterungstermin hier.