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11. April 2025 | Der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren „A100/A111, Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg“ ist nach fünftägiger Erörterung heute abgeschlossen worden.
Im Rahmen der Auslegung des Plans waren insgesamt 45 Einwendungen von 416 Einwendenden eingegangen. Diese sowie 59 Träger öffentlicher Belange hatten im Erörterungstermin vom 7. bis 11. April 2025 nun die Möglichkeit, ihre Belange noch einmal vorzutragen und über Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung zu beraten.
Insgesamt waren an den angesetzten fünf Erörterungstagen etwas über 100 Einwenderinnen und Einwender sowie Vertreter von Behörden und weiterer Träger öffentlicher Belange vor Ort, um ihre Hinweise vorzutragen.
Schwerpunktthemen waren die zeitweise oder dauerhafte Inanspruchnahme von Kleingärten, die Aufrechterhaltung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsverkehrs auf der Spree und deren Seiten- bzw. Altarm sowie Überschneidungen mit dem ebenfalls laufenden Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Siemensbahn, Baumaßnahmen von Versorgungsträgern (bspw. Telekommunikationsunternehmen sowie viele Belange rund um Umwelt- und Lärmschutz.
Im nächsten Schritt werden die im Rahmen der Erörterung gewonnenen Informationen und Hinweise von der Autobahn GmbH des Bundes und der für sie planenden DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ausgewertet und geprüft, inwieweit sie bei der Planung berücksichtigt werden können. Sofern sie nicht berücksichtigt werden, obliegt es der Planfeststellungsbehörde die Einwendungen und Stellungnahmen zu bewerten und bei widerstreitenden Interessen zu entscheiden, inwieweit die Belange in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind.