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Bundesfernstraßen sind gemäß § 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen. Sie umfassen Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten.
Bundesfernstraßen sind bedeutsamer Bestandteil der Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Sie
– bündeln den überregionalen Verkehr
– entlasten die Ortsdurchfahrten
– schaffen sichere und leistungsfähige Verbindungen für die mobile Gesellschaft
– ermöglichen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Gütern.
Zu den Bundesfernstraßen gehören neben der Fahrbahn und dem Straßenunterbau zahlreiche weitere Bestandteile und Bauwerke, wie z. B. Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Böschungen etc. Auch Tank- und Rastanlagen, Straßenmeistereien und Mautstationen sind Bestandteile von Bundesfernstraßen.