Fernstraßen-Bundesamt

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Wer übernimmt im Fernstraßen-Bundesamt die Aufgaben der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde?

Innerhalb des Fernstraßen-Bundesamtes nimmt die Abteilung P die Aufgaben der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde wahr. Diese ist dabei zur Neutralität verpflichtet. Die regional zuständigen Referate P 2 bis P 5 befinden sich am Sitz des Fernstraßen-Bundesamtes in Leipzig (P 2) bzw. an seinen drei weiteren Standorten in Hannover (P 3), Bonn (P 4) und Gießen (P 5).

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