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Die Belange zum Schutz der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt sind im Rahmen gutachterlicher Antragsunterlagen durch die Vorhabenträgerin zu ermitteln, Konflikte aufzuzeigen und so weit wie möglich planerisch zu bewältigen. Ergänzend dazu werden im Anhörungsverfahren Einwendungen und Stellungnahmen erfasst, die ebenfalls für den Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen und abzuwägen sind.
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens zu, sofern das Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen ist. Die UVP ist ein gesetzlich geregeltes, nicht selbstständiges Verwaltungsverfahren und wird im Zusammenhang mit einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung durch das Fernstraßen-Bundesamt durchgeführt.