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Nein, das Fernstraßen-Bundesamt ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und -straßen in Bundesverwaltung und nimmt überwiegend hoheitliche Aufgaben wahr. Die Autobahn GmbH des Bundes nimmt die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast wahr. Sie ist als Vorhabenträgerin und Antragstellerin für Planung und Bau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung verantwortlich.