Fernstraßen-Bundesamt

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Scoping

Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, ist der Untersuchungsrahmen für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht – siehe auch Punkt „UVP-Bericht“) festzulegen (sog. „Scoping“). Dazu kann das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Vorhabenträgerin bereits vor Beginn des Zulassungsverfahrens über Inhalt (z. B. Betrachtungen zu Gewässern, Lärm, Luft), Umfang (z. B. besondere Betroffenheit der Schutzgüter), Detailtiefe und die zu verwenden-den Methoden (z. B. Kartiermethoden) beraten. Das FBA kann dazu einen „Scopingtermin“ anbe-raumen, in welchem der Untersuchungsrahmen mit den beteiligten Fachbehörden besprochen wird. An diesem Termin kann das FBA auch Sachverständige oder Dritte (Umweltverbände, örtliche Initiativen etc.) beteiligen, die über besonderes Fachwissen oder besondere Kenntnisse der örtli-chen Gegebenheiten verfügen. Anhand des so festgelegten Untersuchungsrahmens hat die Vor-habenträgerin den UVP-Bericht zu erstellen.

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