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Der Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) ist das wesentliche Dokument für die inhaltliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Vorhaben wird mit seinen voraussichtlichen Umweltauswirkungen schriftlich dargestellt und durch Abbildungen und Karten ergänzt. Insbesondere erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Untersuchungsgebiet zum Zeitpunkt der Untersuchung, sowie eine Beschreibung des Vorhabens mit allen bau-, anlage- und betriebsbedingten Merkmalen, von denen erhebliche nachteilige Wirkungen auf die Umwelt ausgehen können. Zudem werden Maßnahmen und Vorkehrungen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, sowie Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft erörtert (z. B. Grünbrücken über oder Durchlässe für Tiere unter einer Bundesfernstraße, besondere Befestigungen von Hängen zur Erosionsvermeidung).
Weiterhin werden Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, auf besonders geschützte Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder auf andere besonders geschützte Bestandteile der Umwelt unter Hinweis auf die besonderen Fachgutachten für das Vorhaben mit aufgenommen. Zur besseren Verständlichkeit beinhaltet der UVP-Bericht eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung (AVZ), welche die Kernaussagen des UVP-Berichts in einfacher, klarer und für Laien verständlicher Form zusammenfasst.