Fernstraßen-Bundesamt

Navigation und Service

UVP-Bericht

Der UVP-Bericht wird bei bestehender UVP-Pflicht des Vorhabens von der Vorhabenträgerin angefertigt. Die Inhalte des UVP-Berichts sind in § 16 UVPG geregelt. Dazu gehören Beschreibungen des Vorhabens und der Umwelt einschließlich ihrer Bestandteile (Schutzgüter) im Einwirkbereich des Vorhabens. Weiterhin werden Merkmale des Vorhabens bzw. geplante Maßnahmen dargelegt, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Ersatzmaßnahmen. Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen und geprüfte Alternativen mit den wesentlichen Auswahlgründen für die Vorzugsvariante sind ebenfalls Bestandteil des UVP-Berichts. Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung schließt den UVP-Bericht ab. Die Inhalte werden schriftlich dargestellt und durch Abbildungen und Karten ergänzt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das FBA speichert keine personenbezogenen Daten der Websitebesucher. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK