Fernstraßen-Bundesamt

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B 7n: Linienbestimmungsverfahren Neubau der B 7n von der AS Nuttlar (A 46) bis nördlich Brilon (B 480)

17. April 2025 I Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift, hat am 29. August 2024 und in Ergänzung mit Schreiben vom 28. März 2025 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt.

Der Landesbetrieb als Vorhabenträger plant den Neubau der B7n von Nuttlar bis nordöstlich Brilon zur B480. Die Straße wird als „2+1-Querschnitt“ konzipiert, was bedeutet, dass zwei Fahrstreifen im Wechsel für Überholende zur Verfügung stehen. Die Strecke ist ca. 11-12 km lang und verbindet westlich von Brilon über eine Rampe die alte B 7. Es gibt weitere Verknüpfungen am „Mühlenweg“ und an der „Scharfenberger Straße“. Viele Trassenvarianten wurden entwickelt, aber einige wurden wegen Umwelt- und Verkehrsbedenken ausgeschlossen. Besonders relevante Gebiete sind die Natura 2000 Schutzgebiete. Die Varianten wurden hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit bewertet. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wurde bei der Auswahl einer Vorzugslinie berücksichtigt. Als Vorzugsvariante wurde die Variante 1-2b-7-5/6 ermittelt.

zuständige Behörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Leipzig
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Träger des Vorhabens: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift
Abgeschlossen: Nein
UVP-Pflicht: Ja
Entscheidungstyp: Linienbestimmung 

Bekanntmachung über die Auslegung zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren

Link zur Bekanntmachung

Auslegungsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren über einen Externen Link zum BSCW Server

Link zum BSCW-Server (verfügbar ab 28. April 2025)

B 7n: Linienbestimmungsverfahren Neubau der B 7n von der AS Nuttlar (A 46) bis nördlich Brilon (B 480) B 7n: Linienbestimmungsverfahren Neubau der B 7n von der AS Nuttlar (A 46) bis nördlich Brilon (B 480) Quelle: U03 Übersichtslageplan der Varianten (vorgelegte Unterlagen zur Prüfung des Vorhabens)

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