Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 553: Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) mit Rheinquerung zwischen der BAB 555 und der BAB 59

Die Autobahn GmbH des Bundes als Vorhabenträgerin hat am 21. Mai 2024 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt.

Das Vorhaben sieht einen 4-streifigen Neubau der BAB 553 vor. Dies beinhaltet eine Rheinquerung südlich von Köln als Tunnel- oder Brückenbauwerk. Darüber hinaus kommt es zum Aus- bzw. /Neubau von zwei Autobahnknotenpunkten. Westlich des Rheins erfolgt der Anschluss an die BAB 555 mit einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Köln-Godorf, östlich des Rheins an die BAB 59 durch den Neubau des Autobahndreiecks Köln-Lind. Der Umfang des Vorhabens beeinflusst alle Schutzgüter des UVPG, insbesondere ist dabei die mögliche Beeinträchtigung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und mögliche Konflikte mit Störfallanlagen zu erwähnen. Es wird abhängig von den Varianten das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ gequert und ein Teilbereich der „Spicher Seen“ nordwestlich von Troisdorf in Anspruch genommen. Einige vorgeschlagene Varianten verlaufen teilweise im Nahbereich von Anlagen, welche unter die Seveso-III-Richtlinie fallen. Die bevorzugte Variante ist 6aT.

zuständige Behörde: Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort: Leipzig
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Träger des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen: Nein

Bekanntmachung über die Auslegung zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren

Link zur Bekanntmachung (Hier Bekanntmachung: UVP in der Linienbestimmung)

Auslegungsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren über einen Externen Link zum BSCW Server

Link zum BSCW-Server

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