Fernstraßen-Bundesamt

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Wer sind die Betroffenen in einem Planfeststellungsverfahren?

Betroffene oder Betroffener eines Vorhabens sind diejenigen, deren oder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden. Beispielsweise kann durch die Inanspruchnahme von Grundeigentum in bestehende Rechte eingegriffen oder durch eine Änderung der Verkehrssituation die Lärmbelästigung verstärkt werden.

Die nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind infolge des § 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz den Betroffenen gleichgestellt. Aufgrund ihrer Stellung als Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können sie ausschließlich umwelt- und naturschutzfachliche Themen im Rahmen ihrer Satzungsbefugnisse einbringen.

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