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Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine außerhalb des formellen Planfeststellungsverfahrens stattfindende Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Vorhabenträgerin, also die „Bauherrin“. So wird man dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht, frühzeitig in die Planung von Großprojekten einbezogen zu werden. Die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit bietet für die Vorhabenträgerin, also Die Autobahn GmbH des Bundes, die Chance, durch eine Erhöhung der Transparenz und eine stärkere Beteiligung im Vorfeld mehr Akzeptanz für ihre geplanten Vorhaben zu schaffen. Mit der frühzeitigen Einbindung unterschiedlichster Interessen kann sie bereits frühzeitig wesentliche Konflikte identifizieren und Lösungen in der Planungsphase berücksichtigen.
Die Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit ersetzen dabei aber nicht die Erhebung von Einwendungen oder die Abgabe von Stellungnahmen in dem zeitlich nachfolgenden Anhörungsverfahren eines Planfeststellungsverfahrens.
Aufgabe des Fernstraßen-Bundesamtes ist es, darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin nach Möglichkeit die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt (§ 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Durchführung und Ausgestaltung obliegen allerdings ausschließlich der Vorhabenträgerin, die das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichen und dem Fernstraßen-Bundesamt zur Verfügung stellen soll.