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Straßenverkehrslärm ist Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes-, Gemeindestraßen) und öffentlichen Parkplätzen.
Da der zukünftige Verkehrslärm auf Grundlage der erwarteten Verkehrsmengen vorab zu prognostizieren ist, wäre eine Messung des Lärms im Ist-Zustand nicht hilfreich. Deshalb ist immissionsschutzrechtlich geregelt, dass ein durch Berechnung ermittelter Beurteilungspegel (getrennt nach Tag- und Nachtzeit) für die Prüfung heranzuziehen ist, ob für die Lärmbetroffenen ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz besteht.