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Sind bei der Planung von Neubau-, Ausbau- und Änderungsvorhaben an Bundesfernstraßen Änderungen der Luftqualität erkennbar, so ist von der Vorhabenträgerin ein Gutachten zur Ermittlung und Bewertung der Luftschadstoffe als Bestandteil der immissionstechnischen Untersuchungen des Feststellungsentwurfs einzureichen. Hiermit werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Luftqualität prognostiziert.
Die Ergebnisse des Luftschadstoffgutachtens werden in die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde über die Zulässigkeit des Vorhabens aufgenommen.