Fernstraßen-Bundesamt

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Was ist ein Planfeststellungsbeschluss?

Sofern über den Antrag der Vorhabenträgerin, also Der Autobahn GmbH des Bundes, nach Abwägung aller vorgetragenen Anregungen, Bedenken, Hinweise und Einwendungen positiv entschieden werden kann, erlässt das Fernstraßen-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser hat Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass neben ihm keine weiteren behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse erforderlich sind.

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